Persönlichkeitsrechte vs. Autocomplete-Funktion – Das Google-Urteil des BGH

mk_mmf_logo_rgb_transp19.07.2013: Verletzt die Autocomplete-Funktion der Suchplattform Google die Persönlichkeitsrechte? Der Bundesgerichtshof traf am 14. Mai 2013 eine wichtige Entscheidung darüber. Die Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff hatte geklagt, weil ihr Name mit zwielichtigen Worten vervollständigt wurde. Der Entscheidung des BGH wird eine wegweisende Bedeutung für zukünftige Fälle automatisierter Daten- und Informationsgenerierung im  Internet zugeschrieben. Zugleich wirft das Urteil auch die  Frage auf, ob das geltende Haftungsprivilegierungs-System der e-commerce-Richtlinie und des TMG ausreicht, um die Verantwortung von  Internet-Diensteanbietern sachgerecht zu erfassen.

Inwieweit diese Entscheidung die Persönlichkeitsrechte stärkt und welche  Auswirkungen für die Suchmaschinen zu erwarten sind, wurde im Rahmen des Mainz Media Forums am 19.Juli 2013 mit Prof. Dr. Dieter Dörr und Rechtsanwalt Dr. Jan Oster diskutiert.

 

Donnerstag, den 19. Juli 2013, 16.00 Uhr

im RW 2 des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der JGU

 

Podiumsdiskussion
Professor D. Dieter Dörr
Lehrstuhl für Medienrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Direktor des Mainzer Medieninstituts

Rechtsanwalt Dr. Jan Oster LL.M.
DAAD Lecturer in Law, King´s College London

Moderation
Professor Dr. Udo Fink
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht,Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts

 

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