25.07.2014: Am 8. April hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg eine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der RL 2006/24 (Vorratsdatenspeicherung) gefällt. Nachdem in mehreren Mitgliedstaaten, darunter auch in Deutschland, die Regelungen zur Umsetzung dieser Richtlinie für unvereinbar mit den Grundrechten auf Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes erklärt worden waren oder eine Umsetzung erst gar nicht stattgefunden hatte, hat nun auch der EuGH die Richtlinie für ungültig erklärt. Ist von dieser Entscheidung nur die Richtlinie selbst betroffen oder haben sich damit auch die bereits bestehenden oder angekündigten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten erledigt? Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. März 2010 für den deutschen Gesetzgeber zumindest angedeutet, dass die Möglichkeit einer verfassungskonformen Regelung der Vorratsdatenspeicherung bestehen könnte. Ist dieses Verdikt angesichts der klaren Aussagen des EuGH noch von Bedeutung?
Freitag, den 25. Juli 2014, 16.00 Uhr
im RW 2, Neues ReWi der JGU
Begrüßung
Professor Dr. Udo Fink
Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts
Podiumsdiskussion
Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Leipzig
Edgar Wagner
Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Kooperationspartner
Kontakt
lic. iur. Birgit Harz Geschäftsführerin Mainzer Medieninstitut Jakob-Welder-Weg 4 D 55128 Mainz |
Tel. +49 6131 14492-50 Fax +49 6131 14492-60 |
Weiterführende Links
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