Länder legen Gutachten zur konvergenten Medienordnung vor

Am 17. Oktober nahmen die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, Malu Dreyer, der Ministerpräsident des Landes Sachsen, Stanislaw Tillich, und der Bürgermeister der Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, stellvertretend für die Länder ein Gutachten zur konvergenten Medienordnung entgegen. Ausgearbeitet wurde das Guthaben von Prof. Dr. Winfried Kluth (Universität Halle-Wittenberg) und Prof. Dr. Wolfgang Schulz (Hans-Bredow-Institut, Hamburg).
Die Arbeitsgruppe Medienstaatsvertrag der Rundfunkkommission der Länder hatte den beiden Professoren den Auftrag zur Gutachtenerstellung erteilt. In der AG diskutieren Ländervertreter über die Konsequenzen des Medienwandels für die medienpolitischen Instrumente und ihre Schnittstellen zum Bundesrecht.

Mithilfe des Gutachtens bereiten sich die Länder nun auf die ab Anfang 2015 stattfindende Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung vor. Im Wesentlichen beschäftigt sich das Gutachten mit Bereichen der Regulierung, die sich im Kern des öffentlichen Medienrechts befinden. Dies sind Bereiche, die das Regulierungsziel der Vielfaltssicherung betreffen, sich an der Schnittstelle zwischen Bundes- und Landesregulierung bewegen und strukturell von einer Konvergenz-Entwicklung betroffen sind.

 

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