Über eine Förderung durch den Forschungsschwerpunkt Medienkonvergenz, insbesondere für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, entscheidet der Koordinationsausschuss. Antragsberechtigt sind alle medienwissenschaftlich arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Die Mitgliedschaft im Forschungsschwerpunkt Medienkonvergenz ist keine Voraussetzung für eine Antragstellung; der Antrag muss allerdings über ein Mitglied des Forschungsschwerpunktes eingereicht werden.
Für thematisch einschlägige Publikationen kann eine finanzielle Förderung in Form von Druckkostenzuschüssen (bis 2.500,- Euro) zur Verfügung gestellt werden.
Kriterien für die Qualifizierung
Für die Vergabe von Druckkostenzuschüssen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, vor allem für Abschlussarbeiten und Dissertationen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Arbeit muss mit „sehr gut“ bewertet worden sein.
- Ein thematischer Bezug zur Medienkonvergenz, welcher durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller schriftlich dargelegt wird, muss gegeben sein.
- Der Antrag wird über die Betreuerin bzw. den Betreuer der Arbeit eingereicht.
- Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Abschluss- bzw. Promotionsurkunde,
- Kalkulation des in Aussicht stehenden Verlags,
- Zusagen über eventuelle weitere – beantragte und bewilligte – Druckkostenzuschüsse.
- Die Leistung des Druckkostenzuschusses kann nur auf Vorlage der Rechnung des Verlags im Original in Höhe des Förderungsbetrags erfolgen.
- Der Forschungsschwerpunkt Medienkonvergenz soll an geeigneter Stelle als Förderer der Arbeit erwähnt werden.
- Dem Forschungsschwerpunkt Medienkonvergenz sind nach Publikation zwei Belegexemplare zu übersenden, zu Händen der Geschäftsstelle.
Kontakt
Dipl.-Medienwirt Edgar L. Kist Johannes Gutenberg-Universität Mainz Forschungsschwerpunkt Medienkonvergenz D 55099 Mainz |
Tel. +49 6131 39-22330 Fax +49 6131 39-22332 |