Öffentlichkeit der Strafprozesse – Theoretische Erwartungen und empirische Befunde

mk_mmf_logo_rgb_transp21.10.2010: Die Forderung nach Öffentlichkeit der Strafprozesse wurde im 19. Jahrhundert durch mehrere Argumente begründet, deren Tragfähigkeit heute fraglich erscheint. Dies belegen kritische Analysen von Juristen und Aussagen von über 700 Richtern und Staatsanwälten, die einen problematischen Einfluss der medialen Berichterstattung auf die Entscheidungen von Gerichten und damit die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter befürchten lassen. Diskutiert werden soll, warum das so ist und welche Folgen man daraus ableiten kann. Wir laden Sie herzlich ein, an dem Gespräch teilzunehmen.

 

Donnerstag, den 21. Oktober 2010, 16.00 Uhr

im der alten Institutsbibliothek (Raum 00341) im alten ReWi-Gebäude, rechter Flügel

 

Begrüßung
Professor Dr. Dieter Dörr
Direktor des Mainzer Medieninstituts

Podiumsdiskussion
Professor Dr. Hans Mathias Kepplinger
Professor für empirische Kommunikationsforschung am Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Bernd Töpper
Rechtsanwalt und Fernsehjournalist, ehemaliger Leiter der ZDF-Redaktion Recht und Justiz

 

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