19.07.2013: Verletzt die Autocomplete-Funktion der Suchplattform Google die Persönlichkeitsrechte? Der Bundesgerichtshof traf am 14. Mai 2013 eine wichtige Entscheidung darüber. Die Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff hatte geklagt, weil ihr Name mit zwielichtigen Worten vervollständigt wurde. Der Entscheidung des BGH wird eine wegweisende Bedeutung für zukünftige Fälle automatisierter Daten- und Informationsgenerierung im Internet zugeschrieben. Zugleich wirft das Urteil auch die Frage auf, ob das geltende Haftungsprivilegierungs-System der e-commerce-Richtlinie und des TMG ausreicht, um die Verantwortung von Internet-Diensteanbietern sachgerecht zu erfassen.
Inwieweit diese Entscheidung die Persönlichkeitsrechte stärkt und welche Auswirkungen für die Suchmaschinen zu erwarten sind, wurde im Rahmen des Mainz Media Forums am 19.Juli 2013 mit Prof. Dr. Dieter Dörr und Rechtsanwalt Dr. Jan Oster diskutiert.
im RW 2 des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der JGU
Podiumsdiskussion
Professor D. Dieter Dörr
Lehrstuhl für Medienrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Direktor des Mainzer Medieninstituts
Rechtsanwalt Dr. Jan Oster LL.M.
DAAD Lecturer in Law, King´s College London
Moderation
Professor Dr. Udo Fink
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht,Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts
Kooperationspartner
Weiterführende Links
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