Schutz der Privatsphäre im »common law«

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08.05.2015: Der Schutz der Privatsphäre ist insbesondere bezogen auf computergestützte Daten eines der zentralen rechtspolitischen Themen. Auf vielen verschiedenen Ebenen gibt es Bemühungen zur Verbesserung des Schutzniveaus. So auch in der Europäischen Union, wo eine Datenschutzgrundverordnung im Entstehen begriffen ist, die einheitlich für alle Mitgliedstaaten die Rechtslage neu gestalten soll. Das »common law« hat sich lange Zeit schwer getan, den Vorgaben aus dem EU-Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention Genüge zu tun. Im Vereinigten Königreich gibt es auf der Grundlage der dort dominierenden Rechtsprechung immer noch erhebliche Schutzlücken, was mehrfach zu Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt hat. In anderen Commonwealth-Staaten wie etwa Australien hat der Gesetzgeber die insoweit bestehenden Schwächen des »common law« erkannt und durch »statutory law« das Schutzniveau in materiell-rechtlicher wie auch in prozessualer Hinsicht deutlich verbessert.

 

Freitag, den 8. Mai 2015, 16.00 Uhr

im RW 4, Neues ReWi-Gebäude, JGU

 

Begrüßung
Prof. Dr. Matthias Cornils
Stellvertrendender Direktor des Mainzer Medieninstituts

Moderation
Prof. Dr. Dieter Dörr
Direktor des Mainzer Medieninstituts

Podiumsdiskussion
Prof. Dr. Normann Witzleb
Monash University, Faculty of Law

Prof. Dr. Udo Fink
JGU, Abteilung Rechtswissenschaft

 

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