29.04.2016: Zum 1. Januar 2016 sind der 17. und 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) in Kraft getreten. Ausgelöst wurden beide Neufassungen vor allem durch mehrere Gerichtsentscheidungen. Kern des 17. RÄStV ist die Neuregelung der Aufsichtsgremien des ZDF. Die bisherige Zusammensetzung hatte das Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt. Insbesondere den hohen Anteil staatlicher und staatsnaher Vertreter hatten die Karlsruher Richter zum Anlass genommen, dem Gesetzgeber umfassende Vorgaben für eine Umgestaltung mit auf den Weg zu geben. Auch gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht sah sich der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen und führte mit dem 18. RÄStV ein grundsätzliches Verbot regionaler Werbung im bundesweiten Rundfunk ein. Ob die praktische Umsetzung dieser Vorhaben geglückt ist und was dies alles über die grundlegende Rollenverteilung bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung aussagt, wollen wir mit Ihnen diskutieren.
Freitag, den 29. April 2016, 16.30 Uhr
im Dekanatsaal, Neues ReWi-Gebäude (3.OG), JGU
Begrüßung
Prof. Dr. Udo Fink
Stellvertrendender Direktor des Mainzer Medieninstituts
Moderation
Prof. Dr. Matthias Cornils
Stellvertrendender Direktor des Mainzer Medieninstituts
Podiumsdiskussion
Prof. Dr. Carl-Eugen Eberle
Ehemaliger Justitiar des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)
Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain
Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln
Kooperationspartner
Kontakt
lic. iur. Birgit Harz Geschäftsführerin Mainzer Medieninstitut e.V. Jakob-Welder-Weg 4 D 55128 Mainz |
Tel. +49 6131 14492-50 Fax +49 6131 14492-60 |
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