20.10.2016: Bislang vermittelte der Jugendschutz in den Medien eher das Bild eines Flickenteppichs. Mit Inkrafttreten des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) zum 1. Oktober 2016 und weiteren Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern soll der Jugendmedienschutz nun einen roten Faden erhalten. Einheitliche Begriffe, Kennzeichnungsvorgaben und Rechtsfolgen sollen erstmals einen abgestimmten Rechtsrahmen schaffen. Die Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen soll für mehr Rechtssicherheit sorgen. Insbesondere deren Altersbewertungen sollen künftig nicht nur im Rundfunk und in den Telemedien gelten, sondern auch auf die „Offline-Verbreitung“ von Inhalten durchschlagen. Ist es dem Gesetzgeber also gelungen, die losen Enden des Jugendmedienschutzes zu einem sinnvollen Ganzen zu verknüpfen? Und wie werden sich die Änderungen auf die (Aufsichts-)Praxis auswirken? Diese und weitere Fragen wollen wir mit Ihnen diskutieren.
Donnerstag, den 20. Oktober 2016, 16.00 Uhr
im RW 2, Neues ReWi-Gebäude, JGU
Begrüßung
Prof. Dr. Dieter Dörr
Direktor des Mainzer Medieninstituts
Moderation
Prof. Dr. Matthias Cornils
Stellvertrendender Direktor des Mainzer Medieninstituts
Podiumsdiskussion
Prof. Dr. Murad Erdemir
Stellvertretender Direktor und Justitiar der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
Dr. Ralf Kleindiek
Staatssekretär des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kooperationspartner
Kontakt
lic. iur. Birgit Harz Geschäftsführerin Mainzer Medieninstitut e.V. Jakob-Welder-Weg 4 D 55128 Mainz |
Tel. +49 6131 14492-50 Fax +49 6131 14492-60 |
Impressionen



Weiterführende Links
» Website des Mainzer Medieninstituts
Downloads