12.05.2017: Das spannungsreiche Verhältnis von Presse und öffentlich-rechtlichem Rundfunk hat einen neuen Tiefpunkt erreicht: Die Rechtsprechung im Fall »Tagesschau-App« hat das rundfunkrechtliche Verbot presseähnlicher nichtsendungsbezogener Online-Angebote zu einer wehrhaften Sperre gegen »textlastige« Beiträge in den Mediatheken der Anstalten ausgeformt. Die im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit dem Prädikat der »Presseähnlichkeit« gezogene Grenze zwischen den privatwirtschaftlichen und den öffentlich finanzierten Medien verläuft nun mitten durch den Raum journalistischer Gestaltung. Auch die Beschränkung eigener Pressetätigkeit der Anstalten auf programmbegleitende Druckwerke ist jüngst vom BGH im Fall »ARD-Buffet« bemerkenswert weitreichend interpretiert worden. Medienrechtswissenschaft und Medienpolitik konfrontiert dieser Interessenkonflikt mit grundsätzlichen Fragen, die wir gerne mit Ihnen diskutieren möchten.
Freitag, den 12. Mai 2017, 16.00 Uhr
im RW 2, Neues ReWi-Gebäude, JGU
Begrüßung
Prof. Dr. Dieter Dörr
Direktor des Mainzer Medieninstituts
Moderation
Prof. Dr. Matthias Cornils
Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts
Podiumsdiskussion
PD Dr. Albert Ingold
Abteilung für Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Prof. Dr. Christoph Fiedler
Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Kooperationspartner
Kontakt
Nicole Zorn Geschäftsführerin Mainzer Medieninstitut e.V. Jakob-Welder-Weg 4 D 55128 Mainz |
Tel. +49 6131 14492-51 Fax +49 6131 14492-60 |
Weiterführende Links
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