18.10.2018: Das öffentliche Medienrecht der Internetgesellschaft soll mit dem derzeit diskutierten Medienstaatsvertrag zeitgemäße Gestalt annehmen. Die geltenden rundfunkrechtlichen Bestimmungen mit ihrer nach medialen Verbreitungsarten gestuften Regulierung werden den Verschiebungen von Funktionen öffentlicher Meinungsbildung in das Netz nicht mehr gerecht. Namentlich die kategorische Unterscheidung zwischen Rundfunk und „Telemedien“ erscheint angesichts dieser tiefgreifenden Veränderungen, die auf die Formierung demokratischer Öffentlichkeit durchschlagen, kaum länger angemessen. Auch Online-Medien und nicht-publizistischen Intermediären werden wachsende Machtpotentiale und Risiken für die öffentliche Meinungsbildung zugeschrieben, denen möglicherweise über das Wettbewerbsrecht hinaus auch mit medienrechtlichen Instrumenten entgegengetreten werden muss. Der im Sommer zur öffentlichen Diskussion gestellte Entwurf eines MedienStV zielt in diesem Sinn auf eine Anpassung des Rundfunkbegriffs, eine Reform der Plattform- sowie die Einführung einer Intermediärsregulierung. Mit Blick auf diese rechtspolitischen Aktivitäten möchten wir mit Ihnen darüber diskutieren, ob diese – oder auch andere – Vorschläge den Erwartungen an eine konvergenzgerechtere und daher bessere Regulierung entsprechen
Donnerstag, den 18. Oktober2018, 16.00 Uhr
im HS VI, Gebäude ReWi II, JGU
Begrüßung
Prof. Dr. Matthias Cornils
Direktor des Mainzer Medieninstituts
Impuls
Pascal Jürgens, M.A.
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Podiumsdiskussion
Prof. Dr. Roland Broemel
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Dr. Wolfgang Kreißig
Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
Dr. Franziska Löw
Leiterin Regulierung ANGA e.V.
Moderation
Prof. Dr. Kerstin Liesem, LL.M.
Mainzer Medieninstituts
Kooperationspartner
Ansprechpartnerin
Nicole Zorn Mainzer Medieninstitut e.V. |
Tel. +49 6131 11492-50 |
Weiterführende Links
» Website des Mainzer Medieninstituts
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