27.04.2018: Mit dem Bedeutungszuwachs des Unions-Datenschutzrechts scheinen sich auch die Grenzen seines Geltungsanspruchs in den Bereich öffentlicher Kommunikation hinein zu verschieben. So avanciert namentlich das lange kaum beachtete „Medienprivileg“, das die Medien weitgehend von datenschutzrechtlichen Anforderungen freistellt und daher die zentrale Schnittstelle zwischen Datenschutzrecht und
mitgliedstaatlich vorbehaltenem zivil- oder strafrechtlichem Persönlichkeitsschutz ist, neuerdings zu einem Hauptgegenstand rechtspolitischer Debatten. Diese betreffen die laufenden Anpassungen der deutschen Mediengesetze an die Datenschutz-Grundverordnung, haben aber eine weitaus grundsätzlichere Dimension. Im besten Fall kann diese wichtige Auseinandersetzung zu einer notwendigen Vergewisserung über die legitimen Schutzfunktionen des Datenschutzrechts führen, dabei aber auch das Bewusstsein für die Schutzbedürftigkeit der Kommunikationsfreiheit schärfen, namentlich auch gegenüber vielleicht gut gemeinten, aber für diese Freiheit immer auch prekären Kontrollansprüchen des Rechts und seiner Aufsicht.
Freitag, den 27. April 2018, 16.00 Uhr
im RW2, Gebäude ReWi I, JGU
Begrüßung
Prof. Dr. Birgit Stark
Direktorin des Mainzer Medieninstituts
Moderation
Prof. Dr. Matthias Cornils
Direktor des Mainzer Medieninstituts
Podiumsdiskussion
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Dr. Reinhard Müller
Redakteur der Frankfurter Allgemeine Zeitung
Kooperationspartner
Ansprechpartnerin
Nicole Zorn Mainzer Medieninstitut e.V. |
Tel. +49 6131 11492-50 |
Weiterführende Links
» Website des Mainzer Medieninstituts
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